Stand September 2019

 1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der AdStern, mit Sitz in der Seilerstätte 8, 1010 Wien (AdStern), regeln die Bedingungen, zu denen AdStern ihre Dienstleistungen für ihre Vertragspartner, nämlich Werbekunden (Advertiser), Agenturen & Reseller, anbietet. Sie ergänzen den mit dem Vertragspartner allenfalls im Einzelfall abgeschlossenen Vertrag. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Klauseln in den AGB und dem allenfalls im Einzelfall mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag, gilt dass zwischen AdStern und dem Vertragspartner im Einzelfall vertraglich vereinbarte. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AdStern abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Vertragspartner von AdStern vor, bei oder nach Erteilung des Auftrages zur Erbringung der jeweiligen Dienstleistung (Werbeauftrag) geltend macht oder auf sonstige Art und Weise in das Vertragsverhältnis einzubeziehen versucht, sind selbst bei Kenntnisnahme durch AdStern für die Ausführung des Vertragsverhältnisses unerheblich. Änderungen dieser AGB werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 30 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Vertragspartner in der Verständigung zudem ausdrücklich hingewiesen.

2. Leistungsbeschreibung

AdStern ist ein Service-Dienstleister im Bereich Online Marketing und bietet den Vertragspartnern unterschiedliche Dienstleistungen wie Targeting-Werbelösungen, digitale Mediapläne, Beratung, Kreation von Werbemitteln wie auch Umsetzungen von Kampagnen an, um Werbung basierend auf der individuellen Marketing-Strategie der Vertragspartner auf diversen Webportalen nationaler und internationaler Qualitätsmedien zu platzieren. Dabei wird auf ein programmatisches Werbenetzwerk (Real Time Advertising Werbenetzwerk) für die Marken und Produktbewerbung auf nationalen oder internationalen Webseiten mittels Video-, Mobile- und Display-Kampagnen zurückgegriffen. 

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen AdStern und dem Werbekunden kommt, vorbehaltlich Buchungsverfügbarkeit, mit der Annahme des Auftrages durch AdStern zustande. Die Annahme des Auftrages zur Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erfolgt seitens AdStern schriftlich durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung; eine Erklärung per E-Mail genügt diesem Schriftformerfordernis. Der Vertrag zwischen AdStern und der Agentur kommt ebenfalls mit der schriftlichen Annahme des Auftrages durch AdStern zustande (auch per E-Mail), wenn der Auftrag durch eine Agentur im Namen eines Dritten, d.h. insbesondere im Namen des Kunden der Agentur, erteilt wird, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Agentur und nicht mit dem Kunden der Agentur zustande. Soll trotz Erteilung des Auftrags durch die Agentur der Kunde der Agentur Vertragspartner von AdStern werden, so muss die Agentur hierauf ausdrücklich hinweisen, ihren Kunden namentlich nennen und ihre eigene Beauftragung durch den Kunden schriftlich, durch Übermittlung eines Nachweises über das bestehende Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur, bestätigen. Der Vertrag zwischen AdStern und dem Kunden der Agentur kommt in diesem Fall durch schriftliches Angebot und Annahme des Auftrages zwischen AdStern und dem Kunden der Agentur zustande. 

4. Vertragsauflösung aus wichtigem Grund

AdStern behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Erfüllung des Auftrages aus Gründen abzulehnen, die für AdStern eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen und wird diese sofortige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund gegenüber dem Vertragspartner umgehend geltend machen. Der Vertragspartner wird in diesem Fall über die Gründe der Vertragsauflösung informiert. Im Fall einer derartigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund durch AdStern (auch nach dem vertraglich vereinbarten Schaltbeginn der Online-Werbung) entsteht hieraus keinerlei Haftung für AdStern, abgesehen von einer Rückzahlung bereits gezahlter Rechnungsbeträge für die entsprechende Kampagne, abzüglich der anteiligen Vergütung für gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen.

5. Kündigung

Der Vertragspartner ist zur Kündigung von Aufträgen wie folgt berechtigt: (a) jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung an AdStern mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, oder (b) fristlos bei Verletzung einer Vertragspflicht durch AdStern, die nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Eingang einer entsprechenden schriftlichen Anzeige bei AdStern geteilt wird. Im Falle der Kündigung werden beide Parteien von ihren jeweiligen vertraglichen Pflichten befreit. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die bis zum Wirksamkeitstag der Kündigung fällige Vergütung an AdStern zu entrichten. Kündigungen von Aufträgen durch den Vertragspartner bis zu drei Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Schaltbeginn der Online-Werbung sind kostenfrei möglich. Bei einer Kündigung weniger als drei Wochen vor Schaltbeginn bis zum Schaltbeginn der Online-Werbung ist für die Stornierung der Online-Werbung eine Gebühr in Höhe von 50% des Netto-Auftragswertes zu entrichten. Bei einer Kündigung nach dem vertraglich vereinbarten Schaltbeginn der Online-Werbung kann AdStern zusätzlich zum Preis für die bereits geschaltete Online-Werbung 85% des Netto-Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der Online-Werbung noch aussteht, berechnen. Dabei wird gegebenenfalls der für das geringere Volumen geltende Rabattsatz zugrunde gelegt. Der insgesamt so in Rechnung gestellte Betrag ist jedoch auf den Preis für das ursprünglich vereinbarte Gesamtvolumen des Auftrags beschränkt. 

6. Material

Material sind die für eine Werbeschaltung (Schaltung von Online-Werbung) notwendigen Informationen, Daten und Dateien, insbesondere die vom Vertragspartner zu übergebenden, oder selbst hochgeladenen Banner, Sujets, Grafiken, sei es in analoger als auch digitalisierter Form, sowie die für deren Funktion erforderlichen Programmiercodes. Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass das Material rechtzeitig zu dem in der Auftragsbestätigung definierten Termin, spätestens jedoch fünf Tage vor Schaltung der Online-Werbung vollständig, fehlerfrei, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend und für die vereinbarte Schaltung tauglich an AdStern übergeben wird und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignet. Die jeweiligen Zieladressen der Links (URL im Internet) sind mit anzugeben. AdStern behält sich vor, das vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Material nach eigenem Ermessen auf seine technische Eignung hinsichtlich der vereinbarten Schaltung der Online-Werbung zu prüfen und – im Falle der Nicht-Eignung – an den Vertragspartner zurückzusenden. In diesem Fall ist AdStern zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt und nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Der Vertragspartner garantiert und haftet dafür, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte, Urheberrechte und alle sonstigen Rechte, insbesondere jene des geistigen Eigentums, an den zur Verfügung gestellten Materialien hat oder erworben hat oder ihm diese uneingeschränkt eingeräumt worden sind und er frei darüber verfügen kann sowie dafür, dass er für die rechtliche und technische Mängelfreiheit des übergebenen Materials haftet und AdStern im Zusammenhang mit allen ihr daraus entstehenden Schäden und erhobenen Ansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos halten wird. Sollte eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden können, ist AdStern berechtigt, dieses Material unverzüglich aus der Schaltung der Online-Werbung zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es hierfür nicht. In einem solchen Fall ist ein Nachweis eines Schadens seitens der AdStern nicht notwendig. An AdStern können wegen dieser Maßnahme keine Ansprüche welcher Art auch immer gestellt werden. Die Übergabe des Materials hat über die entsprechende Funktionalität im Selbstbuchungstool oder per eMail Attachment an den Kundenbetreuer und in Kopie an die E-Mail Adresse office@adstern.com oder per Post an den Standort von AdStern, zu erfolgen. Wird AdStern auch mit der Erstellung der Werbemittel wie z.B. Banner, etc. beauftragt, so müssen die notwendigen Materialien dazu bis spätestens vierzehn Tage vor Schaltung der Online-Werbung an AdStern übermittelt sein. AdStern übernimmt für das gelieferte Material Dritten gegenüber, keine inhaltliche Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Werbekunden zurück zu liefern. Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte für durch AdStern gestaltete oder durch AdStern an Dritte beauftragte Werbemittel bei AdStern.

7. Inhaltliche Verantwortung/Haftung für Online-Werbung

Der Vertragspartner garantiert und übernimmt gegenüber AdStern die vollumfängliche Haftung dafür, dass die Inhalte des Materials nicht gegen geltendes österreichisches und EU-Recht, sonstige gesetzliche und behördliche Verbote oder Rechte Dritter sowie gegen die guten Sitten verstoßen, dass er zur Veröffentlichung der Inhalte berechtigt ist, bzw. ihm diese Berechtigung eingeräumt wurde, sowie, dass er AdStern zur Veröffentlichung der Inhalte in seinem Namen oder im Nahmen Dritter ermächtigt. Sofern der Werbekunde bei Abschluss des Vertrags durch eine Agentur vertreten wird, erklärt die Agentur ihr Einverständnis zur vorstehenden Haftungserklärung, und garantiert außerdem, dass sie, wenn der Vertrag zwischen Agentur und AdStern zustande kommen soll, als ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter des Kunden handelt. Der Vertragspartner haftet zugunsten von AdStern für sämtliche Verluste, Haftung, und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltshonorare), die zu Lasten von AdStern aufgrund von Ansprüchen, Klagen oder sonstiger Verfahren im Zusammenhang mit den Inhalten entstehen; er hat AdStern bei der Abwehr solcher Ansprüche, Klagen und Verfahren zu verteidigen und vollkommen schad- und klaglos zu halten.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung der Leistungen von AdStern wird im jeweils geltenden Vertrag festgesetzt. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, rechnet AdStern die von ihr erbrachten Leistungen auf Basis der Anzahl von sogenannten „Sichtkontakten“ (AdImpressions) gemäß IAB-Standard (http://www.iab-austria.at/digitale-wirtschaft/iab-standards/) ab. Zu diesem Zweck erstellt AdStern ein Reporting über die Werbeerfolge, in dem die Anzahl der realisierten Sichtkontakte (AdImpressions) verzeichnet ist. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Abrechnung der Vergütung von AdStern ausschließlich auf der Grundlage dieses von AdStern und ihren Handlungsbevollmächtigten bzw. Erfüllungsgehilfen erstellten Reportings erfolgt, ohne dassAdStern zur Offenlegung des von ihr erstellten Reportings verpflichtet ist. Dies gilt auch für den Fall einer Abweichung des durch den Vertragspartner erstellten Reportings von dem von AdStern vorgelegten Reporting, es sei denn, der Vertragspartner erbringt den Nachweis dafür, dass das Reporting von AdStern im Einzelfall unzutreffend ist. AdStern ist berechtigt, für ihre Leistungen eine Vorauszahlung des Vertragspartners zu verlangen. Der Vertragspartner hat sämtliche von AdStern in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. AdStern gewährt grundsätzlich keinerlei Preisnachlässe, Skonti etc. die in den von AdStern ausgestellten Rechnungen ausgewiesenen Beträge sind stets vollständig zu begleichen, und zwar durch Überweisung an die folgende Adresse: AdStern, Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, IBAN: AT26 2011 1841 4983 0800, BIC: GIBAATWWXXX, oder an eine andere von AdStern bei Rechnungsstellung gesondert angegebene Adresse bzw. Kontonummer. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Vertragspartners ist AdStern berechtigt, die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen bis zur Zahlung zurückzustellen und für die restlichen Schaltungen Vorauszahlungen zu verlangen. 

9. Gewährleistung/Haftungsausschluss

AdStern macht weder Zusicherungen über mögliche Platzierungen und/oder Reihenfolgen der Werbeschaltungen (Schaltungen der Online-Werbung) noch über die Verteilung der Sichtkontakte (AdImpressions) innerhalb des Kampagnenzeitraumes und ist nach billigem Ermessen dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen. AdStern verpflichtet sich hinsichtlich der Erbringung ihrer Leistungen nur zur ordnungsgemäßen Schaltung der Online-Werbung, steht jedoch nicht für deren tatsächlichen Eingang, Abruf oder Kenntnisnahme beim Empfänger ein. Vorbehaltlich des Nachstehenden leistet AdStern Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen jedoch nicht. AdStern ist zur Verbesserung ihrer Leistungen berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Vertragspartner erst nach zwei gescheiterten Verbesserungsversuchen oder Ablehnung der Verbesserung durch AdStern zu. Wird die Online-Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschaltet, so verpflichtet sich AdStern, die Schaltung ehestmöglich nachzuholen. Verzögert sich der Nachholversuch für den Vertragspartner unzumutbar, so ist der Vertragspartner zur Preisminderung oder im Falle der Nichterfüllung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Vertragspartner nicht zu. In Fällen höherer Gewalt, z.B. Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Störung der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen, Rechnerausfall bei Internet Providern, nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy Servern (Zwischenspeicher) u.ä. die außerhalb des Einflussbereiches von AdStern liegen, bestehen ebenfalls keine Ansprüche des Vertragspartners. AdStern behält in diesen Fällen den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende bzw. schaltende Online-Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht bzw. geschaltet wird. Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich schriftlich bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und allfälliger Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Bei Auftreten von Mängeln bei einem Auftrag ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrages zu verweigern. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Bestimmung haften AdStern, ihre Erfüllungsgehilfen und Handlungsbevollmächtigte nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; etwas anderes gilt nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Für diesen Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

10. Nutzung der Kampagneninhalte des Vertragspartners als Referenzen

Der Vertragspartner erteilt AdStern unentgeltlich das Recht, die kreativen Inhalte der Werbeanzeige im Rahmen der Online-Werbung zu eigenen Werbezwecken, und insbesondere zur Vermarktung der Leistungen der AdStern, weltweit und zeitlich unbeschränkt zu nutzen und dabei auf die Identität des Vertragspartners (auch unter Nutzung von dessen Logo) und auf die besonderen Bedingungen der Ausführung des individuellen Auftrages hinzuweisen. In diesem Zusammenhang darf AdStern insbesondere, aber nicht abschließend, in Printmedien, in Online-Diensten, in Präsentationen, Broschüren, Live-Demonstrationen oder sonstigen Werbematerialien aller Art auf ihre Kooperation mit dem Vertragspartner hinweisen. Die Bestimmungen des untenstehenden Artikels 11 bleiben unberührt.

11. Geheimhaltung, Datenschutz

Informationen, die zwischen AdStern und dem Vertragspartner offengelegt worden sind und dabei als “vertraulich” gekennzeichnet waren, oder die in Anbetracht der Umstände vernünftigerweise als vertraulich behandelt werden müssen (einschließlich des Vertrags und dieser AGB), sind durch die Partei, die die Informationen erhalten hat, als vertraulich zu behandeln. Die die Informationen erhaltende Partei darf diese nur mit der schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber offen legen oder sie zu anderen Zwecken als zu dem Zweck nutzen, zu dem die Bekanntgabe der Information erfolgt ist. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt für einen Zeitraum von einem Jahr ab Bekanntgabe der betreffenden Information. Sie besteht jedoch nicht insoweit, als die Information (a) bereits öffentlich bekannt war oder nachfolgend anders als aufgrund einer Verletzung dieser Vertraulichkeitspflicht bekannt geworden ist, (b) der die Information erhaltenden Partei bei Übermittlung bereits bekannt war, (c) durch die die Information erhaltende Partei bereits unabhängig von der Übermittlung in Erfahrung gebracht worden war, oder (d) von einer dritten Person ohne jegliche Vertraulichkeitspflicht oder Nutzungsbeschränkung übermittelt worden ist. Soweit AdStern sich zur Erbringung ihrer Leistungen eines Dritten (Dienstleister) bedient, ist AdStern berechtigt, die zur Durchführung des jeweiligen Auftrags notwendigen Daten an diesen Dritten (Dienstleister) weiterzuleiten. Sofern Auswertungen mit einem passwortgeschützten Zugang im Online-Bereich von AdStern zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der Vertragspartner einerseits, das Passwort absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiter zugeben, andererseits AdStern für Schäden, die auf Grund der Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht entstehen, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Für den Fall, dass eine Weitergabe innerhalb des Unternehmens des Vertragspartners notwendig ist, verpflichtet sich dieser, das von AdStern übermittelte Passwort nur jenen Personen seines Unternehmens zu Verfügung zu stellen, die derselben Geheimhaltungspflicht unterliegen. 

12. Sonstiges

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich den Bestimmungen des Rechts der Republik Österreich. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Gerichtsstand ist ausschließlich Wien. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.